Informationen zum Reiseveranstalter:
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Spätestes Rücktrittsrecht:
a. 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
b. 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
c. 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl. § 10 Abs 3 lit a PRG).
Es handelt sich bei den Informationen zum Rücktrittsrecht um einen Auszug aus den AGB des Veranstalters. Hier finden Sie die kompletten AGB des Reiseveranstalters.